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Jurisdiktion · Zypern

Zypern: Limited, Holding und Trust

Der pragmatischste EU-Standort für Holding- und IP-Strukturen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Körperschaftsteuer von 15 % statt 12,5 % – dafür sind Dividenden, Beteiligungsverkäufe und Quellensteuern weiterhin ausgesprochen günstig geregelt.

Eckdaten

Private Company Limited by Shares / Cyprus International Trust

Rechtsstand August 2026

  • Körperschaftsteuer15 % (seit 01.01.2026)
  • IP-Box (qualifizierte Erträge)effektiv rund 3 %
  • BeteiligungsfreistellungDividenden und Anteilsverkäufe steuerfrei
  • Quellensteuer auf Dividenden ins Ausland0 %
  • Wertpapiergewinnesteuerfrei
  • Umsatzsteuer19 %
  • DBA-Netzüber 65 Abkommen
  • Non-Dom-Status17 Jahre, verlängerbar

Eignung

Wofür dieser Standort taugt – und wofür nicht

Geeignet für
  • EU-Holdinggesellschaften mit Beteiligungen in mehreren Mitgliedstaaten
  • Lizenz- und Softwaregeschäft, das die IP-Box-Voraussetzungen erfüllt
  • Unternehmer, die den Wohnsitz tatsächlich nach Zypern verlegen (Non-Dom)
  • Trust-Strukturen für Vermögensschutz mit EU-Rechtsrahmen
Nicht geeignet für
  • Briefkastenlösungen ohne Personal und Büro vor Ort – Banken und Finanzämter erkennen sie nicht an
  • In Deutschland ansässige Gesellschafter mit passiven Einkünften: Hinzurechnungsbesteuerung droht
  • Geschäftsmodelle, deren Wertschöpfung vollständig in Deutschland stattfindet
  • Erwartungshaltung „0 % Steuern“ – die gibt es in Zypern für Unternehmen nicht

Besteuerung

Steuerliche Eckdaten im Überblick

SachverhaltZypernHinweis
Operativer Gewinn15 %seit der Reform 2026; zuvor 12,5 %
Qualifizierte IP-Erträgeca. 3 % effektivNexus-Ansatz der OECD, Entwicklungskosten müssen zugeordnet sein
Erhaltene Dividenden0 %Participation Exemption, Ausnahmen bei niedrigbesteuerten Passiveinkünften
Verkauf von Anteilen / Wertpapieren0 %gilt nicht für immobilienlastige zyprische Gesellschaften
Ausschüttung ins Ausland0 % Quellensteuerunabhängig von DBA oder Mutter-Tochter-Richtlinie
Krypto-Gewinne8 % Pauschalsteuereigenständige Regelung seit 01.01.2026

Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand August 2026. Die tatsächliche Belastung hängt vom Einzelfall ab und kann durch Sonderregime, Abkommensrecht und die Verhältnisse im Wohnsitzstaat abweichen.

Ablauf

So läuft die Errichtung

01

Namensreservierung und Struktur festlegen

Prüfung der Firmierung beim Registrar of Companies, Festlegung von Gesellschaftern, Direktoren und Anteilsverteilung.

02

Gründungsunterlagen und KYC

Memorandum und Articles of Association, Nachweise zu wirtschaftlich Berechtigten, Herkunft der Mittel.

03

Eintragung und Steuerregistrierung

Registereintrag, Steuernummer, bei Bedarf Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung als Arbeitgeber.

04

Substanz aufbauen

Büro, lokale Geschäftsführung, Personal, eigene Kostenstruktur. Der Umfang richtet sich nach Geschäftsmodell und Risikoprofil.

05

Bankverbindung und laufende Compliance

Kontoeröffnung, Buchhaltung, geprüfter Jahresabschluss (Pflicht), Steuererklärung, Level-2-Meldungen.

Aus deutscher Sicht

Substanz ist keine Formalie

Eine zyprische Gesellschaft wird in Deutschland nur dann als eigenständiges Steuersubjekt akzeptiert, wenn der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) tatsächlich in Zypern liegt. Ein Direktor, der die Beschlüsse in Düsseldorf fasst, verlagert die Geschäftsleitung nach Deutschland – die Gesellschaft wird dann hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Zweiter Prüfpunkt ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–13 AStG: Bei passiven Einkünften und einer Belastung unter der Niedrigsteuergrenze werden die Erträge dem deutschen Gesellschafter direkt zugerechnet. Aktive, tatsächlich in Zypern ausgeübte Tätigkeit ist der Ausweg – nicht die Rechtsform.

Häufige Fragen

Zypern im Detail

Was hat sich mit der Steuerreform 2026 geändert?

Die Körperschaftsteuer stieg zum 1. Januar 2026 von 12,5 % auf 15 %. Im Gegenzug entfiel die fiktive Dividendenbesteuerung, die Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden sank deutlich, und Krypto-Gewinne wurden erstmals eigenständig geregelt. Beteiligungsfreistellung, IP-Box und Non-Dom-Status blieben unverändert.

Brauche ich einen Wohnsitz auf Zypern?

Für die Gesellschaft nicht. Für die Steuervorteile auf privater Ebene – etwa steuerfreie Dividenden über den Non-Dom-Status – schon. Ohne Wohnsitzverlagerung bleibt die Ausschüttung in Ihrem Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig.

Wie funktioniert der Cyprus International Trust?

Er trennt rechtliches und wirtschaftliches Eigentum, ist gegenüber ausländischen Pflichtteils- und Gläubigeransprüchen vergleichsweise robust und unterliegt keinem Registrierungszwang mit Publizität. Für in Deutschland Ansässige gelten allerdings die Zurechnungsregeln für ausländische Vermögensmassen.

Ist ein geprüfter Jahresabschluss Pflicht?

Ja. Jede zyprische Gesellschaft benötigt einen von einem zugelassenen Wirtschafts- prüfer testierten Jahresabschluss. Das ist ein fester Kostenblock, der bei der Standortentscheidung einkalkuliert werden sollte.

Bevor Sie gründen: Prüfen Sie die Struktur.

Eine Gesellschaft ist schnell registriert. Ob sie im Wohnsitzstaat anerkannt wird, entscheidet sich davor – bei Geschäftsleitung, Substanz und Dokumentation. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt und was nicht.

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