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Jurisdiktion · Schweiz

Schweiz: GmbH und Aktiengesellschaft

Hohe Reputation, stabile Rahmenbedingungen, echter Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Der Preis: substanzielle Anforderungen an Kapital, Organe und tatsächliche Präsenz – und 35 % Verrechnungssteuer auf Ausschüttungen.

Eckdaten

GmbH / Aktiengesellschaft

Rechtsstand August 2026

  • Gewinnsteuer gesamtje nach Kanton ca. 11,9 % bis 21 %
  • Mindestkapital GmbHCHF 20.000, voll einzuzahlen
  • Mindestkapital AGCHF 100.000, mind. CHF 50.000 einzuzahlen
  • Verrechnungssteuer auf Dividenden35 %, rückforderbar nach DBA
  • Beteiligungsabzugauf Dividenden und Kapitalgewinne
  • Mehrwertsteuer8,1 % Normalsatz
  • Organerfordernismind. eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
  • KapitaleinzahlungSperrkonto vor Handelsregistereintrag

Eignung

Wofür dieser Standort taugt – und wofür nicht

Geeignet für
  • Operative Gesellschaften mit Personal, Kunden oder Produktion in der Schweiz
  • Konzernholdings, die von Reputation und Rechtssicherheit profitieren
  • Vermögensverwaltende Strukturen mit Bezug zum Schweizer Finanzplatz
  • Unternehmer, die tatsächlich in die Schweiz umziehen
Nicht geeignet für
  • Wer eine günstige Briefkastenlösung sucht – die Schweiz ist keine
  • Strukturen ohne Person mit Schweizer Wohnsitz im Organ
  • Geschäftsmodelle, die den Kapital- und Kostenaufwand nicht rechtfertigen
  • Erwartung von EU-Richtlinienvorteilen – die Schweiz ist Drittstaat

Besteuerung

Steuerliche Eckdaten im Überblick

SachverhaltSchweizHinweis
Gewinnsteuer Bund8,5 % auf den Gewinn nach Steuerneffektiv rund 7,8 %
Kanton und Gemeindestark unterschiedlichZug und Luzern am unteren, Bern und Zürich am oberen Rand
Gesamtbelastung typischca. 11,9 % – 21 %abhängig von Sitzgemeinde
Beteiligungsabzugfaktische Freistellungfür qualifizierte Beteiligungen
Dividende an deutsche Kapitalgesellschaft0 % nach Rückforderungbei ≥ 10 % Beteiligung, DBA D–CH
Dividende an deutsche Privatperson15 % Restbelastungnach DBA, Anrechnung in Deutschland
Kapitaleinlageprinzipsteuerfreie Rückzahlungfür ordnungsgemäß deklarierte Reserven

Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand August 2026. Die tatsächliche Belastung hängt vom Einzelfall ab und kann durch Sonderregime, Abkommensrecht und die Verhältnisse im Wohnsitzstaat abweichen.

Ablauf

So läuft die Errichtung

01

Kanton und Gemeinde wählen

Der Steuersatz ist nur ein Faktor. Verfügbarkeit von Personal, Behördenpraxis, Mietkosten und Erreichbarkeit gehören in dieselbe Entscheidung.

02

Rechtsform und Kapital festlegen

GmbH mit CHF 20.000 oder AG mit CHF 100.000. Die AG bietet Anonymität der Aktionäre gegenüber dem Handelsregister, die GmbH nicht.

03

Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

Das Gründungskapital wird auf ein Sperrkonto eingezahlt und erst nach dem Handelsregistereintrag freigegeben.

04

Notarielle Gründung und Handelsregistereintrag

Statuten, Stampa-Erklärung, Lex-Friedrich-Erklärung, Organbestellung. Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

05

Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung

Anmeldung bei der kantonalen Steuerverwaltung, Mehrwertsteuer bei Überschreiten der Umsatzgrenze, AHV-Anmeldung für Angestellte.

Aus deutscher Sicht

Verrechnungssteuer und Geschäftsleitung

Die Schweiz behält auf Dividenden zunächst 35 % Verrechnungssteuer ein. Deutsche Empfänger können diese nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern – bei Kapitalgesellschaften mit mindestens 10 % Beteiligung vollständig, bei Privatpersonen bis auf eine Restbelastung von 15 %. Das Verfahren dauert und bindet Liquidität, ist aber planbar.

Kritisch bleibt auch hier der Ort der Geschäftsleitung. Das Erfordernis einer zeichnungsberechtigten Person mit Schweizer Wohnsitz ist eine gesellschaftsrechtliche Vorgabe – steuerlich reicht sie nicht aus, wenn die tatsächlichen Entscheidungen weiterhin in Deutschland getroffen werden.

Häufige Fragen

Schweiz im Detail

Welcher Kanton ist der günstigste?

Zug, Nidwalden, Luzern und Appenzell Ausserrhoden liegen regelmäßig am unteren Ende der Gesamtbelastung. Ob der günstigste Kanton auch der richtige ist, hängt davon ab, wo Ihre Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten tatsächlich sind.

Brauche ich einen Schweizer Geschäftsführer?

Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Das kann ein Geschäftsführer, ein Verwaltungsrat oder ein Prokurist sein. Reine Strohmann-Lösungen sind steuerlich wertlos und aufsichtsrechtlich riskant.

Wie läuft die Kapitaleinzahlung ab?

Über ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank. Das Kapital ist gesperrt, bis der Handelsregistereintrag vorliegt. Die Kontoeröffnung erfordert vollständige KYC-Unterlagen und ist erfahrungsgemäß der zeitkritische Schritt.

Lohnt sich die Schweiz für eine Holding?

Wenn Substanz vorhanden ist: ja. Der Beteiligungsabzug stellt Dividenden und Veräußerungsgewinne faktisch frei, und das DBA-Netz ist exzellent. Ohne Substanz greifen dieselben Zurechnungsregeln wie bei jedem anderen Standort.

Bevor Sie gründen: Prüfen Sie die Struktur.

Eine Gesellschaft ist schnell registriert. Ob sie im Wohnsitzstaat anerkannt wird, entscheidet sich davor – bei Geschäftsleitung, Substanz und Dokumentation. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt und was nicht.

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