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Jurisdiktion · Ungarn

Ungarn: die Kft.

Der niedrigste Körperschaftsteuersatz der Europäischen Union – bei vollem Zugang zu Binnenmarkt, Mutter-Tochter-Richtlinie und EU-Rechtsschutz. Für produzierende und operative Unternehmen ist Ungarn eine der wenigen Optionen, die auch unter Substanzprüfung Bestand hat.

Eckdaten

Korlátolt Felelősségű Társaság (Kft.)

Rechtsstand August 2026

  • Körperschaftsteuer9 % – niedrigster Satz der EU
  • Lokale Gewerbesteuer (HIPA)bis 2 % auf den Rohertrag
  • Effektive Gesamtbelastungtypischerweise rund 10–11 %
  • Mindeststammkapital Kft.HUF 3.000.000 (ca. 7.700 €)
  • Quellensteuer auf Dividenden an Gesellschaften0 %
  • Umsatzsteuer27 % Normalsatz
  • EU-StatusVollmitglied, Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar
  • BilanzwährungHUF oder EUR wählbar

Eignung

Wofür dieser Standort taugt – und wofür nicht

Geeignet für
  • Produktion, Logistik und Dienstleistung mit tatsächlichem Standort in Ungarn
  • Nearshoring aus Deutschland und Österreich – kurze Wege, EU-Recht, niedrige Lohnkosten
  • Zwischenholdings innerhalb der EU mit realer Verwaltungstätigkeit
  • Unternehmen, die Substanz aufbauen wollen und nicht nur eine Adresse suchen
Nicht geeignet für
  • Reine Rechnungsschreibung ohne Personal und Betriebsstätte vor Ort
  • Passive Einkünfte bei deutschem Gesellschafter – Hinzurechnungsbesteuerung greift
  • Wer die 27 % Umsatzsteuer im B2C-Geschäft übersieht
  • Strukturen ohne ungarischsprachige Buchhaltung – die Behördenkommunikation läuft auf Ungarisch

Besteuerung

Steuerliche Eckdaten im Überblick

SachverhaltUngarnHinweis
Körperschaftsteuer9 %Flat Rate ohne Progression
Lokale Gewerbesteuer0 – 2 %gemeindeabhängig, Bemessungsgrundlage ist der Rohertrag
Erhaltene Dividenden0 %grundsätzlich steuerfrei
Verkauf gemeldeter Beteiligungen0 %bei rechtzeitiger Meldung und Mindesthaltedauer
Dividende an EU-Kapitalgesellschaft0 % QuellensteuerMutter-Tochter-Richtlinie
Dividende an Privatperson15 % ESt + 13 % SozialbeitragSozialbeitrag gedeckelt
Umsatzsteuer27 %höchster Normalsatz der EU

Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand August 2026. Die tatsächliche Belastung hängt vom Einzelfall ab und kann durch Sonderregime, Abkommensrecht und die Verhältnisse im Wohnsitzstaat abweichen.

Ablauf

So läuft die Errichtung

01

Struktur und Gesellschafter festlegen

Kft. mit einem oder mehreren Gesellschaftern, Bestimmung des Geschäftsführers und des Tätigkeitsprofils nach ungarischer Systematik.

02

Gründungsurkunde und anwaltliche Gegenzeichnung

Die Gründung erfolgt über einen in Ungarn zugelassenen Rechtsanwalt, der die Dokumente gegenzeichnet und beim Handelsregister einreicht.

03

Registereintrag und Steuernummern

Eintragung im Firmenregister, Zuteilung von Steuernummer, EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Statistiknummer.

04

Bankkonto und Kapitaleinzahlung

Eröffnung eines ungarischen Geschäftskontos. Das Stammkapital kann bei der Kft. nach den gesetzlichen Vorgaben auch gestundet eingebracht werden.

05

Buchhaltung und laufende Pflichten

Bestellung eines ungarischen Buchhalters ist faktisch zwingend. Monatliche oder quartalsweise Meldungen, Jahresabschluss nach ungarischem Bilanzrecht.

Aus deutscher Sicht

Warum Ungarn gerade wegen der Substanz funktioniert

Ungarn ist einer der wenigen Standorte, bei dem die Rechnung auch dann aufgeht, wenn man Substanz tatsächlich aufbaut: Büro, Mitarbeiter und Geschäftsleitung vor Ort sind hier bezahlbar. Genau das macht den Unterschied zu Standorten, bei denen die Struktur nur auf dem Papier existiert.

Für deutsche Gesellschafter bleibt zu prüfen, ob die Einkünfte als aktiv im Sinne des § 8 AStG einzuordnen sind. Bei 9 % Körperschaftsteuer liegt die Belastung unter der Niedrigsteuergrenze – bei passiven Einkünften greift dann die Hinzurechnungsbesteuerung trotz EU-Mitgliedschaft, sofern der Motivtest nicht gelingt.

Häufige Fragen

Ungarn im Detail

Sind es wirklich nur 9 %?

Auf Bundesebene ja. Hinzu kommt die lokale Gewerbesteuer von bis zu 2 %, deren Bemessungsgrundlage aber der Rohertrag ist, nicht der Gewinn. In Summe landen die meisten Gesellschaften bei rund 10 bis 11 %.

Muss ich Ungarisch sprechen?

Sie nicht, Ihre Buchhaltung schon. Behördenkommunikation, Meldungen und Jahresabschlüsse laufen auf Ungarisch. Ein lokaler Buchhalter ist deshalb kein optionaler Kostenpunkt, sondern Voraussetzung.

Wie schnell geht die Gründung?

Bei vollständigen Unterlagen ist die Registereintragung in ein bis zwei Wochen möglich. Zeitkritisch ist regelmäßig die Kontoeröffnung, nicht das Register.

Eignet sich Ungarn als Holdingstandort?

Ja, wenn reale Verwaltungstätigkeit stattfindet. Erhaltene Dividenden und Gewinne aus gemeldeten Beteiligungen sind steuerfrei, und die Mutter-Tochter-Richtlinie ist anwendbar. Ohne Substanz gilt das Übliche: Die Struktur wird nicht anerkannt.

Bevor Sie gründen: Prüfen Sie die Struktur.

Eine Gesellschaft ist schnell registriert. Ob sie im Wohnsitzstaat anerkannt wird, entscheidet sich davor – bei Geschäftsleitung, Substanz und Dokumentation. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt und was nicht.

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