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Jurisdiktion · Singapur

Singapur: die Private Limited

Erstklassige Reputation, exzellentes DBA-Netz, keine Kapitalertrag- und keine Dividendenquellensteuer. Singapur ist kein Niedrigsteuerland im klassischen Sinn – aber einer der belastbarsten Standorte, wenn asiatisches Geschäft tatsächlich vorhanden ist.

Eckdaten

Private Company Limited by Shares

Rechtsstand August 2026

  • Körperschaftsteuer17 % Regelsatz
  • Start-up Tax ExemptionTeilbefreiung in den ersten drei Jahren
  • Partial Tax Exemptiondauerhafte Teilbefreiung auf erste Gewinnstufen
  • Kapitalertragsteuerkeine
  • Quellensteuer auf Dividenden0 %
  • Besteuerungsprinzipterritorial, mit Regeln für Auslandseinkünfte
  • Pflichtorganmind. ein ordinarily resident Director
  • Company Secretaryinnerhalb von sechs Monaten zu bestellen

Eignung

Wofür dieser Standort taugt – und wofür nicht

Geeignet für
  • Regionale Zentralen für den asiatisch-pazifischen Raum
  • Handels- und Technologieunternehmen mit Kunden in Asien
  • Holdings für asiatische Beteiligungen mit Zugang zu einem starken DBA-Netz
  • Fondsnahe und Treasury-Strukturen mit realer Steuerungsfunktion
Nicht geeignet für
  • Reine Verwaltungsvehikel ohne Bezug zum asiatischen Markt
  • Wer den Aufwand für lokalen Direktor, Secretary und Compliance scheut
  • Unternehmer, die in Deutschland ansässig bleiben und passive Einkünfte erzielen
  • Erwartung niedriger einstelliger Steuersätze – 17 % sind der Ausgangspunkt

Besteuerung

Steuerliche Eckdaten im Überblick

SachverhaltSingapurHinweis
Körperschaftsteuer17 %einheitlicher Satz auf zu versteuerndes Einkommen
Start-up-Befreiunggestaffelte Teilbefreiungerste drei Veranlagungsjahre, Bedingungen beachten
Partial Tax ExemptionTeilbefreiung auf erste Gewinnstufendauerhaft, für alle Gesellschaften
Veräußerungsgewinne0 %sofern nicht als Handelsgeschäft eingestuft
Dividenden an Gesellschafter0 % QuellensteuerOne-Tier-System, keine weitere Besteuerung in SG
Auslandseinkünftebei Zufluss steuerpflichtigBefreiung möglich bei Vorbelastung und Bedingungen
Goods and Services Tax9 %Registrierung ab Umsatzschwelle

Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand August 2026. Die tatsächliche Belastung hängt vom Einzelfall ab und kann durch Sonderregime, Abkommensrecht und die Verhältnisse im Wohnsitzstaat abweichen.

Ablauf

So läuft die Errichtung

01

Namensreservierung bei ACRA

Prüfung und Reservierung der Firmierung über das BizFile-System der Accounting and Corporate Regulatory Authority.

02

Organe besetzen

Mindestens ein Direktor mit gewöhnlichem Aufenthalt in Singapur sowie ein Company Secretary. Ohne beides ist die Gesellschaft nicht handlungsfähig.

03

Registrierung und Constitution

Einreichung der Gesellschaftsdokumente, Zuteilung der Unique Entity Number. Die Eintragung selbst erfolgt meist am selben oder nächsten Tag.

04

Bankkonto und Compliance-Setup

Kontoeröffnung mit vollständiger KYC-Dokumentation, Registrierung für GST bei Überschreiten der Schwelle, gegebenenfalls Employment Pass.

05

Laufende Pflichten

Jahresabschluss, Annual Return, Estimated Chargeable Income und Körperschaftsteuererklärung. Register wirtschaftlich Berechtigter führen.

Aus deutscher Sicht

Territorialprinzip heißt nicht Steuerfreiheit

Singapur besteuert grundsätzlich in Singapur erzielte Einkünfte sowie Auslandseinkünfte, die nach Singapur überwiesen werden. Für Letztere existiert eine Befreiung – aber nur unter Bedingungen, insbesondere einer angemessenen Vorbelastung im Quellenstaat. Die verbreitete Darstellung „Auslandsgewinne sind in Singapur steuerfrei“ greift deshalb zu kurz.

Aus deutscher Sicht gelten dieselben Grundregeln wie überall: Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO, Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–13 AStG bei passiven Einkünften und Verrechnungspreisdokumentation nach § 1 AStG für Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen.

Häufige Fragen

Singapur im Detail

Brauche ich einen Direktor mit Wohnsitz in Singapur?

Ja. Mindestens ein Direktor muss dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben – als Staatsbürger, Permanent Resident oder Inhaber eines entsprechenden Passes. Nominee-Direktoren sind zulässig, ersetzen aber keine tatsächliche Geschäftsleitung.

Wie hoch ist die effektive Steuerbelastung?

Durch Start-up- und Partial-Tax-Exemption liegt sie in den ersten Jahren und bei moderaten Gewinnen deutlich unter 17 %. Bei höheren Gewinnen nähert sie sich dem Regelsatz an.

Ist Singapur eine Alternative zu Dubai?

Es sind unterschiedliche Werkzeuge. Dubai ist steuerlich günstiger, Singapur reputationsstärker und im Bankwesen sowie bei Doppelbesteuerungsabkommen deutlich besser aufgestellt. Wer institutionelle Investoren oder asiatische Konzernkunden bedient, ist in Singapur oft besser aufgehoben.

Wie aufwendig ist die Kontoeröffnung?

Singapurische Banken prüfen gründlich. Erwarten Sie Fragen zu Geschäftsmodell, Kundenstruktur, Mittelherkunft und wirtschaftlich Berechtigten. Mit vollständigen Unterlagen und einem persönlichen Termin ist der Prozess planbar.

Bevor Sie gründen: Prüfen Sie die Struktur.

Eine Gesellschaft ist schnell registriert. Ob sie im Wohnsitzstaat anerkannt wird, entscheidet sich davor – bei Geschäftsleitung, Substanz und Dokumentation. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall trägt und was nicht.

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