Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · Entwurf. Vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der SMS SET UP LTD, Suite A Bank House, 81 Judes Road, Egham TW20 0DF, United Kingdom, eingetragen im Companies House für England and Wales unter der Company Number 15923585 (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Konzeption, Errichtung und Betreuung internationaler Gesellschafts- und Stiftungsstrukturen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt Projektsteuerungs-, Koordinations- und Unternehmensberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Verwaltung ausländischer Gesellschaften und Stiftungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 StBerG und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG. Steuerberatende und rechtsberatende Leistungen werden ausschließlich von den jeweils berufsrechtlich zugelassenen Kooperationspartnern in eigener Verantwortung und auf Grundlage eigener vertraglicher Beziehungen zum Auftraggeber erbracht.
(3) Der Auftragnehmer schuldet ein Tätigwerden nach den Regeln der fachlichen Sorgfalt, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder steuerlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine Struktur von Finanzbehörden, Banken oder Gerichten in bestimmter Weise beurteilt wird.
(4) Erklärungen zu steuerlichen Auswirkungen einer Struktur stellen unverbindliche Einschätzungen dar. Sie ersetzen nicht die Einholung einer verbindlichen Auskunft oder die Beauftragung eines zugelassenen Berufsträgers.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Ansässigkeit, Beteiligungsverhältnissen, wirtschaftlich Berechtigten und Mittelherkunft.
(2) Der Auftraggeber wirkt an Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten nach den jeweils anwendbaren geldwäscherechtlichen Vorschriften mit. Verweigert er die Mitwirkung, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Kündigung berechtigt.
(3) Änderungen der Verhältnisse, die für die Struktur erheblich sind – insbesondere Wohnsitzwechsel, Änderungen der Beteiligungsverhältnisse oder des Geschäftsmodells – teilt der Auftraggeber unverzüglich mit.
(4) Unterbleibt die Mitwirkung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder Nachteile.
§ 5 Einschaltung Dritter
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte einzuschalten, insbesondere lokale Kanzleien, Notare, Treuhänder, Registeragenten, Wirtschaftsprüfer und Banken.
(2) Soweit Dritte in unmittelbare Vertragsbeziehung zum Auftraggeber treten, haftet der Auftragnehmer lediglich für die sorgfältige Auswahl. Für die Leistungen dieser Dritten übernimmt er keine Haftung.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Konzeptions- und Gründungshonorare vor Leistungsbeginn fällig.
(2) Gebühren Dritter – insbesondere Register-, Notar-, Treuhänder-, Übersetzungs- und Bankgebühren – sind, soweit nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet, gesondert zu tragen.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Bei Leistungen an im Inland ansässige unternehmerische Auftraggeber kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen; der Auftraggeber ist in diesem Fall Steuerschuldner.
(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nach § 4 nachhaltig verletzt oder wenn Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Verwendung der Struktur bestehen.
(2) Nach Beendigung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Unterlagen, die zur Fortführung der Struktur durch einen anderen Dienstleister erforderlich sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass sich die Rechtslage oder die Verwaltungspraxis in einer beteiligten Jurisdiktion nach Leistungserbringung ändert.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Die Verpflichtung besteht über das Ende des Vertrages hinaus fort.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten an die zur Leistungserbringung eingeschalteten Dritten zu übermitteln, auch in Drittländer, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
§ 10 Compliance
(1) Der Auftragnehmer wirkt an Gestaltungen, die auf Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Umgehung von Sanktionen oder sonstige rechtswidrige Zwecke gerichtet sind, nicht mit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die eingebrachten Vermögenswerte rechtmäßiger Herkunft sind und alle Melde- und Anzeigepflichten in seinem Ansässigkeitsstaat – insbesondere nach §§ 138 ff. AO – erfüllt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.